Als Anwälte für Steuerrecht vertreten wir Sie in steuerlichen Angelegenheiten vor der Finanzverwaltung (z.B. bei Betriebsprüfungen oder Einspruchsverfahren) und den Finanzgerichten. Ferner beraten wir mit unserer steuerlichen Expertise Unternehmen bei Umstrukturierungen.
Im Steuerstrafrecht unterstützen wir sie im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung beim Ermittlungsverfahren. Wir stehen Ihnen auch im Falle einer Haft oder Durchsuchung als Steuerstrafrechtsverteidiger oder bei der Anfertigung von Selbstanzeigen zur Seite.
Neben betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ist die Lösung komplexer Rechtsprobleme für den Erfolg einer Unternehmung entscheidend. Unsere Rechtsberatung umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die sich auf die Unternehmen und deren Umfeld beziehen.
Bezogen auf den Lebenszyklus eines Unternehmens befassen wir uns mit allen rechtlichen Fallgestaltungen von der Gründung oder dem Erwerb über die Umstrukturierung bis zur Abwicklung oder der Veräußerung eines Unternehmens.
Da unsere Rechtsanwälte zusätzlich in den wirtschaftsnahen Rechtsgebieten als Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht qualifiziert sind, bieten wir im Sinne einer umfassenden Beratung insbesondere steuerorientierte Rechtsberatungsleistungen an.