Tätigkeitsbereich

Wirtschaftsprüfung

Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung umfasst sowohl freiwillige oder gesetzliche Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Sonderprüfungen, Prospektgutachten für geschlossene Beteiligungen und weitere Gutachten- und Sachverständigentätigkeiten. Der Fokus liegt vor allem in der Prüfung und Betreuung von mittelständischen Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Finanzdienstleistungen. Die Wirtschaftsprüfung wird durch die HFS ECENTIS Grotjan & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.

Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung umfasst unser Leistungsangebot unter anderem die folgenden Aufgabengebiete:

  • Prüfungen nach § 89 WpHG
  • Unterstützung bei Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG und § 15 WplG
  • Prospektprüfung nach den Vorschriften des IDW S 4
  • Freiwillige Sonderprüfungen
  • Übernahme der Compliance-Funktion bei Wertpapierinstituten
  • Übernahme der Revision bei Wertpapierinstituten
  • Prüfungen nach § 24 FinVermv
  • Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung

Als Abschlussprüfer haben wir eine große Verantwortung. Durch eine verlässliche und unabhängige Prüfung stärken wir das Vertrauen auf die Ordnungsmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses für Sie, Ihre Investoren, Geschäftspartner und Öffentlichkeit.

Für Finanzdienstleistungsunternehmen gelten umfangreiche regulatorische Vorgaben und Prüfungspflichten. Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Expertise und bieten folgende Prüfungen bzw. prüfungsnahe Dienstleistungen an:

  • Prüfungen bei Wertpapierinstituten nach § 89 WpHG
  • Prüfungen bei Finanzanlagenvermittlern nach § 24 FinVermV
  • Übernahme von innerbetrieblichen Funktionen wie Compliance oder Revision
  • Übernahme von aufsichtsrechtlichen Anzeigewesen
  • Prospektprüfungen nach IDW S4
  • Prüfungen nach § 16 MaBV
  • Prüfung von Stiftungen
  • Prüfungen der Vollständigkeit nach § 11 Verpackungsgesetz (wir sind hierfür zertifiziert und bei LUCID registriert)
  • Durchführung von Sonderprüfungen nach dem AktG, GmbH-Recht oder Umwandlungsrecht
  • Prüfungen nach energierechtlichen Vorschriften, z.B. dem EEG, KWK-G
  • Durchführung von Unternehmensbewertung nach IDW S1
  • Beratung zur Aufbau- und Ablauforganisation
  • Übernahme von innerbetrieblichen Funktionen wie Compliance oder Revision
  • Beratung in Fragestellungen aus den Bereichen Rechnungswesen, Finanzcontrolling und Risikomanagement
  • Übernahme von aufsichtsrechtlichen Anzeigewesen