Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe, damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen.
Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet langwierige Auseinandersetzungen beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation, die viel Geld und Energie kosten. Wir helfen Ihnen damit, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Hier arbeiten wir Hand in Hand mit hinzuzuziehenden Juristen der jeweiligen Fachgebiete zusammen, um auch hier die juristische Seite in Einklang mit den steuerrechtlichen Bestimmungen zu bringen; denn nur so lässt es sich erreichen, dass eine für alle Beteiligten befriedigende und faire Lösung gefunden wird, die die finanzielle und rechtliche Absicherung des Betriebsübergebers wie aber auch den Fortbestand des zu übergebenden Unternehmens beim Betriebsübernehmer gesichert werden kann.